vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Versammlungsfreiheit und „Klimanotstand“ keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe bei Übertretung nach § 76 Abs 1 StVO und Störung der öffentlichen Ordnung gemäß § 81 Abs 1 SPG

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2024/24ZVG 2024, 140 Heft 2 v. 28.5.2024

§ 49 Abs 2 VStG, § 76 Abs 1 StVO 1960, § 99 Abs 3 lit a StVO 1960, § 81 Abs 1 SPG 1991

Seite 140


Eine Rechtfertigung einer Tat durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kommt nicht in Betracht, wenn zahlreiche andere legale Möglichkeiten zur Durchsetzung offenstehen. Auf den Inhalt des in der Versammlung zu transportierenden Anliegens kommt es nicht an. Der Klimanotstand bildet keinen entschuldigenden Notstand, da dieser eine unmittelbare Betroffenheit und einen direkten Bezug voraussetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!