§ 9 Abs 1 Z 6 BauPolG Sbg, § 57 Abs 3 ROG 2009
Dem Nachbarn kommen im Baubewilligungsverfahren keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte hinsichtlich Gefährdungen seiner Liegenschaft in Folge von Naturgewalten, wie etwa Hochwasser oder Vermurung und