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Kein subjektiv-öffentliches Recht bei Gefährdungen durch Naturgewalten; keine Anwendung des Giebelprivilegs bei Flachdächern

MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2024/10ZVG 2024, 55 Heft 1 v. 28.2.2024

§ 9 Abs 1 Z 6 BauPolG Sbg, § 57 Abs 3 ROG 2009

Dem Nachbarn kommen im Baubewilligungsverfahren keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte hinsichtlich Gefährdungen seiner Liegenschaft in Folge von Naturgewalten, wie etwa Hochwasser oder Vermurung und

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