Mit BGBl I 88/2023 wurde die Regelungen über das verwaltungsbehördliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren geändert. Insbesondere wurde die Fristenberechnung bei elektronischen Eingaben neu geregelt und neue Rechtsgrundlagen für den Einsatz audiovisueller Kommunikationssysteme in verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Verfahren geschaffen. Nachfolgend soll ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen gegeben werden.