§ 40 VwGVG
Der Umstand, dass als gerichtlicher Erwachsenenvertreter ein Rechtsanwalt bestellt ist, hindert die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers nach § 40 Abs 1 VwGVG nicht.
VwGH, 02.05.2023, Ra 2022/03/0234
§ 40 VwGVG
Der Umstand, dass als gerichtlicher Erwachsenenvertreter ein Rechtsanwalt bestellt ist, hindert die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers nach § 40 Abs 1 VwGVG nicht.
VwGH, 02.05.2023, Ra 2022/03/0234