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Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren

AufsätzeRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterZVG 2023, 255 Heft 4 v. 11.10.2023

Der Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren gem § 35 VwGVG ist Ausfluss des Nettoprinzips der Rechtsverwirklichung. Seine Schwäche besteht aktuell va in der zu geringen Pauschalierung des Kostenersatzes in der VwG-AufwErsV, die insoweit auch hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleibt. Diese und einige andere Auslegungs- und Anwendungsfragen des § 35 VwGVG sind Gegenstand des vorliegenden Beitrages.

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