Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gilt wie im Verwaltungsverfahren vor den Behörden das Primat des Amtssachverständigen. Auch wenn die Regelung vom VfGH für verfassungskonform erachtet wurde, stellen sich in der Praxis Herausforderungen, die aus dem Zusammenspiel der Bestimmungen über das Primat des Amtssachverständigen, der Kostenregelung und dem Gebot einer zügigen Verfahrensführung und Entscheidung binnen angemessener Frist resultieren. Der Beitrag erörtert den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Sachverständigen im Verfahren vor den VwG und stellt Reformüberlegungen an.