vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenzverwalter: Keine Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2023/37ZVG 2023, 188 Heft 3 v. 2.8.2023

§ 41 Abs 1 Z 4 GewO 1994

Den Insolvenzverwalter trifft mit dessen Eintritt in die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers gemäß § 41 Abs 5 erster Satz GewO 1994 die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften nach § 370 Abs 1 GewO 1994.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!