Die derzeit bestehende Uneinheitlichkeit der Einbringungs- und Zustellmöglichkeiten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ineffizient und rechtsstaatlich bedenklich, der diesbezügliche Reformbedarf offenkundig. Die wohl einzige sachgerechte Lösung bildet die Eingliederung der Verwaltungsgerichte in den ERV, neben einer Beibehaltung der klassischen Kommunikation auf dem Postweg.