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Keine rechtliche Wirkung einer Entscheidungsverkündung bei 21-monatiger Zeitspanne zwischen Verkündung und Ausfertigung der Entscheidung

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2022/79ZVG 2022, 414 Heft 6 v. 30.12.2022

§ 29 Abs 4 VwGVG, § 31 Abs 2 VStG, Art 133 Abs 4 B-VG

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