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Entfall der mündlichen Verkündung

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2022/80ZVG 2022, 416 Heft 6 v. 30.12.2022

§ 47 Abs 4 VwGVG

Ob eine Verkündung entfallen kann, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen [hier: RA war anwesend, hat nicht auf Verkündung bestanden, Spruch war zu ergänzen; Entfall der Verkündung wurde nicht begründet].

Seite 416


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