§ 4 Abs 2 Covid-19-EinreiseV, § 25 EpiG, § 25a EpiG, § 40 lit c EpiG
Eine Heimquarantäne soll eine Isolation im Sinne eines vollständigen Kontaktausschlusses bezwecken; dies ist jedoch nicht gegeben, wenn über allgemeine Flächen (etwa Stiegenhaus oder Aufzug) eine Wohnung verlassen wird, um einen Keller aufzusuchen. Ein Kellerabteil ist zum Wohnen nicht unbedingt erforderlich.