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Die Bedeutung von § 13 Abs 2 COVID-19-MG für Rechtsakte gem § 20 EpiG und deren Vergütung gem § 32 EpiG

AufsätzeUniv.-Ass.in Mag.a Anna OberederZVG 2022, 75 Heft 2 v. 19.4.2022

§ 13 Abs 2 COVID-19-MG regelt das Zusammenspiel von Einschränkungen betrieblicher Tätigkeiten gem § 3 COVID-19-MG und § 20 EpiG. Der Gesetzgeber ermächtigt darin Verwaltungsorgane zur Disposition über die (Un-)Anwendbarkeit einer gesetzlichen Grundlage. Verfassungsrechtlich problematisch ist nicht dieses System, sondern allenfalls der unklare Wortlaut des § 13 Abs 2 COVID-19-MG.

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