Im vorliegenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen ein behördliches Schriftstück als Mandatsbescheid iSd § 57 Abs 1 AVG zu qualifizieren ist. Der VwGH legt hier einen flexiblen Maßstab nach der Art des „beweglichen Systems“ an. Die Verwaltungsgerichte werden sich daran zu orientieren haben.
Deskriptoren: Bescheid; Ermittlungsverfahren; Mandat; Mandatsbescheid; Rechtsmittelbelehrung; Vorstellung.