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Anonymisierung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen als Aufgabe der Rechtsprechung

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2021/87ZVG 2021, 432 Heft 6 v. 30.12.2021

§ 31 Abs 2 DSG, § 20 Sbg LVwGG

Bei der Anonymisierung eines Erkenntnisses des LVwG Sbg handelt es sich um einen Akt der Rechtsprechung. Für eine dagegen gerichtete Datenschutzbeschwerde war die DSB (nach der hier maßgeblichen Rechtslage vor Inkrafttreten der DSGVO und des DSG) nicht zuständig.

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