Die Höchstgerichte haben mittlerweile geklärt, dass die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffenen Betretungsverbote für Betriebsstätten keinen Vergütungsanspruch auslösen. Ausschlaggebend hierfür ist nicht § 13 Abs 2 COVID-19-MG, sondern die Reichweite der Ermächtigung zur Verfügung von Betriebsschließungen bzw -beschränkungen in § 20 EpiG.