Das Ausmaß der Versicherbarkeit der Kosten für die eigene Rechtsvertretung ist vom jeweiligen Rechtsgebiet oftmals maßgebend abhängig. Der Versicherungsschutz im Verwaltungsstrafrecht unterscheidet sich hierbei – unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Covid 19 – Situation – grundlegend vom Rechtsschutz in Zivilverfahren. Gerade bei drohenden hohen Geldstrafen besteht hier für den Rechtsschutzsuchenden ein hohes Bedürfnis an Rechtssicherheit.