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Zurückziehung eines Feststellungsantrags nach § 3 Abs 7 UVP-G 2000 während des Beschwerdeverfahrens

MaterienrechtUmweltrechtZVG-Slg 2021/76ZVG 2021, 387 Heft 5 v. 12.11.2021

§ 3 Abs 7 UVP-G 2000, § 13 Abs 7 AVG

Die Zurückziehung des ursprünglichen verfahrenseinleitenden Antrages während des anhängigen Beschwerdeverfahrens bewirkt den Wegfall der Zuständigkeit der Behörde zur Erlassung des Bescheides und damit nachträglich die Rechtswidrigkeit des Bescheides. Das VwG hat in einem solchen Fall den erstinstanzlichen Bescheid ersatzlos zu beheben.

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