Das EuGH-Urteil in der Rs Addis (C-517/17 ) stellte strenge Vorgaben für die Heilung von Verletzungen der Anhörungspflicht gem der Asylverfahrensrichtlinie auf. Der Beitrag geht den Auswirkungen des Judikats auf die österreichische Rechtslage nach und ermittelt den erforderlichen Anpassungsbedarf. Abseits der Asylverfahrensrichtlinie haben die Mitgliedstaaten den Art 41 GRC widerspiegelnden allgemeinen Rechtsgrundsatz der guten Verwaltung zu beachten, der ebenfalls einen Anspruch auf rechtliches Gehör der Verfahrensparteien gewährleistet. Die Rsp des EuGH zu diesem im Anwendungsbereich des Unionsrechts geltenden Anhörungsrecht wird ebenso hinsichtlich möglicher Einwirkungen auf die nationale Rechtslage hin untersucht.