Bei Begehung von bestimmten Straftaten sieht das Führerscheingesetz (FSG) den Verlust der Verkehrszuverlässigkeit und damit einhergehend die Entziehung des Führerscheins vor. Nachstehend soll unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung untersucht werden, ob der Führerscheinentzug grundrechtlich als Strafe zu qualifizieren ist.