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Entziehung der Lenkberechtigung als „Strafe“ nach Art 6 EMRK

AufsätzeUniv.-Ass. Stephan ReisenbergerZVG 2021, 363 Heft 5 v. 12.11.2021

Bei Begehung von bestimmten Straftaten sieht das Führerscheingesetz (FSG) den Verlust der Verkehrszuverlässigkeit und damit einhergehend die Entziehung des Führerscheins vor. Nachstehend soll unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung untersucht werden, ob der Führerscheinentzug grundrechtlich als Strafe zu qualifizieren ist.

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