Art 20 Abs 4 B-VG, § 1 Oö. ADIG, § 10 GOLReg
Der Bekanntgabe einer personenbezogenen Information dahin, ob die Beschlussfassung der Oö LReg über den der Kundmachung LGBl 31/2020 zur Änderung der Oö. ArtenschutzV zu Grunde liegende Antrag einstimmig oder mehrstimmig – und diesfalls unter Zustimmung welcher Mitglieder der Landesregierung – erfolgte, steht die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit entgegen.