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Kein Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz durch das öffentliche Tragen einer Maske, wenn damit das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit ausgeübt wird

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2021/45ZVG 2021, 249 Heft 3 v. 15.7.2021

Art 10 EMRK, § 2 Anti-GesichtsverhüllungsG

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