vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die „Besetzung“ des Festsaals der TU Wien im Dezember 2019 war eine Versammlung

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2021/44ZVG 2021, 245 Heft 3 v. 15.7.2021

§ 37 SPG, § 13 VersammlungsG

Eine Zusammenkunft mehrerer Personen mit dem Ziel des gemeinsamen Wirkens ist eine Versammlung; dies gilt auch dann, wenn mit der Zusammenkunft eine Blockadewirkung unter Ausnutzung räumlicher Gegebenheiten verbunden ist. Gerade die Weigerung, einen bestimmten Ort freiwillig zu verlassen, kann Ausdruck eines dem Versammlungsbegriff innewohnenden gemeinsamen Wirkens sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!