In bisheriger Rsp hat der VfGH einen Individualantrag stets zurückgewiesen, wenn der bekämpfte Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers noch vor dem Zeitpunkt der Entscheidung weggefallen war. In neuer Rsp ist er von dieser Praxis abgerückt. Dies ist zu begrüßen: Der vorliegende Beitrag will zeigen, dass das Rechtsschutzkonzept des Verfahrens über den Individualantrag nur für den Zeitpunkt der Antragstellung einen Eingriff voraussetzt. Wenn dieser in der Folge wegfällt, bleibt die Entscheidungspflicht des VfGH bestehen.