Das Vorverfahren über Bescheidbeschwerden vor der belangten Behörde ist gekennzeichnet durch unbestimmte Rechtsgrundlagen, vielschichtige höchstgerichtliche Rechtsprechung und zahlreiche verfahrensrechtliche Sonderkonstellationen. Nachstehend soll dieser elementare Bestandteil des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gesamthaft aufgearbeitet werden.