§ 4 Abs 5 Z 3 ORF-G, § 10 Abs 7 ORF-G
Das Objektivitätsgebot verpflichtet dazu, eine hinreichend klare Distanzierung von Behauptungen vorzunehmen sowie Pro- und Kontrastandpunkte voll zur Geltung gelangen zu lassen.
§ 4 Abs 5 Z 3 ORF-G, § 10 Abs 7 ORF-G
Das Objektivitätsgebot verpflichtet dazu, eine hinreichend klare Distanzierung von Behauptungen vorzunehmen sowie Pro- und Kontrastandpunkte voll zur Geltung gelangen zu lassen.