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Unterentlohnung von bis zu drei Arbeitnehmern – EuGH-Urteil „Maksimovic“ nicht anwendbar

MaterienrechtArbeits-, Dienst- und SozialversicherungsrechtZVG-Slg 2020/80ZVG 2020, 425 Heft 5 v. 15.10.2020

§ 29 Abs 1 LSD-BG, § 22 Abs 2 VStG

Sind bei einer Übertretung des § 29 Abs 1 LSD-BG bis zu drei Arbeitnehmer von der Unterentlohnung betroffen, so ist (aufgrund einer absoluten Höchstgrenze der Gesamtsumme bzw Maximalstrafdrohung und da dieser Regelung gewichtige öffentliche Interessen zugrunde liegen) die „Maksimovic“-Judikatur des EuGH nicht anzuwenden.

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