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Unbestimmtheit eines baupolizeilichen Auftrages betreffend die gewerbliche Nutzung von Wohnungen für kurzfristige Beherbergungszwecke

MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2020/76ZVG 2020, 414 Heft 5 v. 15.10.2020

§ 7a Abs 3 BO für Wien, § 129 Abs 10 BO für Wien

Ein baupolizeilicher Auftrag iSd § 129 Abs 10 BO, der sich lediglich darauf beschränkt, vorzuschreiben, sich an das Gesetz zu halten, welches die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke in Wohnungen, die in Wohnzonen gelegen sind, verbietet, ist nicht ausreichend konkretisiert.

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