Die COVID-19-Pandemie ist eine enorme Herausforderung für die Menschen und den Staat. Auch das Recht ist gefordert. Das COVID-19-Recht betrifft alle, und dementsprechend trifft es der scharfe Blick der Öffentlichkeit. Jede Novelle wird – nicht nur in juristischen Zirkeln – intensiv diskutiert und kritisiert. Diese Kritik ist in einem demokratischen Verfassungsstaat selbstverständlich und trifft immer wieder problematische Regelungen. Der Anspruch an Rechtsetzung, die mehr oder weniger die gesamte Bevölkerung betrifft, intensiv in zahlreiche Grundrechte eingreift und noch dazu möglichst einheitlich vollzogen werden soll, ist mit gutem Grund ein besonders hoher. Auch die rund 100 Gesundheitsbehörden, die in diesen Tagen vielfältige Aufgaben erledigen müssen – vom Contact Tracing über die Erlassung von tausenden Absonderungsbescheiden bis hin zur Bewilligung von Veranstaltungen nach dem Epidemiegesetz –, sind darauf angewiesen, effizient vollziehbare Regelungen in die Hand zu bekommen.