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Keine Unverhältnismäßigkeit der Mindest- und Höchststrafen nach § 52 Abs 2 erster Strafsatz GSpG

MaterienrechtWirtschaftsrechtHans Peter LehoferZVG-Slg 2020/57ZVG 2020, 314 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 52 Abs 2 GSpG

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