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Keine nachträgliche Strafmilderung durch Umwandlung einer (primären) Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe im Verwaltungsstrafverfahren

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2020/55ZVG 2020, 308 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 11 VStG, § 31a StGB

Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage im VStG bleibt für die beantragte nachträgliche Strafmilderung durch Umwandlung der verhängten Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe in einem angemessenen Ausmaß kein Raum.

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