Mit der Einführung der Verwaltungsgerichte haben sich in Österreich zwei eigenständige Qualifizierungsmodelle für das Richteramt herausgebildet. In der ordentlichen Justiz sind eine gerichtsinterne vierjährige Rechtspraxis im richterlichen Vorbereitungsdienst und eine anschließende Richteramtsprüfung erforderlich. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hingegen kennt das Modell der Berufserfahrung. Nach zumindest fünfjähriger juristischer Berufserfahrung und im Regelfall der Absolvierung einer juristischen Berufsprüfung steht die Tür zur verwaltungsrichterlichen Tätigkeit offen. Der Beitrag untersucht Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser beiden Qualifizierungsmodelle und stellt Programme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vor, die den Einstieg in den Richterberuf erleichtern sollen.