§ 9 Abs 1 IPR-G, § 13 Abs 1 IPR-G, § 1 AdelsaufhebungsG, § 4 AdelsaufhebungsG, § 2 Z 1 AdelsaufhebungsG
Die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses mit dem Zusatz „de“ im Familiennamen ist nach österreichischem Recht zulässig.
§ 9 Abs 1 IPR-G, § 13 Abs 1 IPR-G, § 1 AdelsaufhebungsG, § 4 AdelsaufhebungsG, § 2 Z 1 AdelsaufhebungsG
Die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses mit dem Zusatz „de“ im Familiennamen ist nach österreichischem Recht zulässig.