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Adelsaufhebungsgesetz: Zur Eintragung des Zusatzes „de“ im Familiennamen in Reisepässen

MaterienrechtSonstige MaterienManfred HübschZVG-Slg 2020/49ZVG 2020, 250 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 9 Abs 1 IPR-G, § 13 Abs 1 IPR-G, § 1 AdelsaufhebungsG, § 4 AdelsaufhebungsG, § 2 Z 1 AdelsaufhebungsG

Die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses mit dem Zusatz „de“ im Familiennamen ist nach österreichischem Recht zulässig.

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