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Adelsaufhebungsgesetz: Zur Führung des (deutschsprachigen) Namensbestandteiles „zu“

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2020/48ZVG 2020, 247 Heft 3 v. 15.6.2020

Art 7 B-VG, § 1 AdelsaufhebungsG, Vollzugsanweisung vom 18.4.1919 über die Aufhebung des Adels und gewisser Titel und Würden § 1, § 2

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