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Mindeststrafe für unrechtmäßigen Aufenthalt verfassungswidrig

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2020/42ZVG 2020, 231 Heft 3 v. 15.6.2020

Art 2 StGG, Art 7 B-VG, § 120 Abs 1b FPG

Die für unrechtmäßigen Aufenthalt vorgesehene Mindeststrafe in Höhe von € 5.000,– erfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte, ohne dass es der Vollziehung möglich wäre, den gegebenen Unterschieden im Tatsächlichen bei der Strafbemessung angemessen Rechnung zu tragen; dies verstößt gegen das aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Sachlichkeitsgebot.

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