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Ersatz von Barauslagen bei Verschulden an den verfahrensauslösenden Umständen

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2020/36ZVG 2020, 215 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 76 Abs 2 AVG

Im Fall eines amtswegigen (rechtmäßig eingeleiteten und durchgeführten) Verwaltungsverfahrens kommt es hinsichtlich des Verschuldens nach § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG vor allem darauf an, ob die verfahrensauslösenden Umstände dem Verschulden eines Beteiligten zuzuschreiben sind.

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