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Keine Parteistellung eines im ursprünglichen Bewilligungsverfahren präkludierten Beschwerdeführers mangels Vorliegens eines neuen Bauverfahrens

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2020/35ZVG 2020, 213 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 8 AVG, § 44a AVG, § 44b AVG, § 31 EisbG

Mangels Vorliegens eines weiteren Bauverfahrens (bzw eines mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden baurechtlichen Verfahrens) kann der im ursprünglichen Bewilligungsverfahren präkludierte Beschwerdeführer für ein derartiges Verfahren auch (noch) keine Parteistellung erlangen.

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