§ 28 Abs 5 NAG, Art 133 Abs 4 B-VG
Eine auf § 28 Abs 5 NAG gestützte Entziehung des Aufenthaltstitels hat keine Rückwirkung, sondern gilt der
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§ 28 Abs 5 NAG, Art 133 Abs 4 B-VG
Eine auf § 28 Abs 5 NAG gestützte Entziehung des Aufenthaltstitels hat keine Rückwirkung, sondern gilt der
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