Kein Recht eines türkischen Staatsangehörigen, der (bloß) den ersten oder zweiten Spiegelstrich des Art 6 Abs 1 ARB 1/80 erfüllt, auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“
MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2020/24ZVG 2020, 155 Heft 2 v. 24.7.2020