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Kein Recht eines türkischen Staatsangehörigen, der (bloß) den ersten oder zweiten Spiegelstrich des Art 6 Abs 1 ARB 1/80 erfüllt, auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2020/24ZVG 2020, 155 Heft 2 v. 24.7.2020

§ 2 Abs 2 NAG, § 2 Abs 3 NAG, § 8 Abs 1 Z 12 NAG, § 45 NAG, ARB 1/80 Art 6, RL 2003/109/EG Art 3, Art 133 Abs 4 B-VG

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