Die von Reinhard Jantscher vorgelegte Monographie beruht auf einer an der Universität Graz verfassten Dissertation. Die Forschungsfrage kommt im Titel der Arbeit treffend zum Ausdruck. Im Einzelnen sind es zwei Fragen, die der Autor einer näheren Analyse unterzieht: Zunächst untersucht er, nach welchen Kriterien ein Staatsorgan einer Staatsgewalt zuzurechnen ist. Dabei kommt Jantscher zum Ergebnis, dass die Frage, welcher Staatsgewalt ein bestimmtes Staatsorgan angehört, zunächst von der Verfassung vorgegeben ist. Dort, wo dies nicht der Fall ist, ist das vom Gesetzgeber zu entscheiden, der das Organ einrichtet. Gibt es keine gesetzliche Anordnung, so müsse diese Lücke durch ergänzende Rechtsfortbildung geschlossen werden.