Die VwG erster lnstanz bilden als unabhängige Gerichte einen Teil des europäischen Gerichtsverbunds. lm Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nehmen sie aktiv an dem Dialog zwischen dem EUGH und den Gerichten der Mitgliedstaaten teil.
Deskriptoren: Unabhängigkeit, gerichtliche; Gerichtsverbund; Gerichtsorganisation; Vorabentscheidungsverfahren.