Der Dialog der nationalen Verwaltungsgerichte mit dem Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens ist nicht nur für die Einheit des Unionsrechts von zentraler Bedeutung, sondern auch für die Konvergenz der Verwaltungsrechtsordnungen in den Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund umreißt dieser Beitrag zunächst die allgemeine Funktion des Vorabentscheidungsverfahrens. Erst im zweiten Schritt wird dann eine Auswahl aktueller Vorabentscheidungen des Gerichtshofs vorgestellt. Daran soll insbesondere der unionsrechtliche Kontrollmaßstab in Vorabentscheidungsverfahren mit verwaltungsrechtlicher Prägung deutlich werden.