Die vergleichsweise noch „junge“ Landesverwaltungsgerichtsbarkeit hat sich mittlerweile als eine tragende Säule des Rechtsstaats etabliert und liefert als „Rechtsschutznahversorger“ rasche Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Die Länder schaffen innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen effektive Organisationsstrukturen und setzen zeitgemäße Schritte zur Weiterentwicklung und Stärkung des Rechtsstaats.