Das abgabenrechtliche Rechtsmittelverfahren hat sich in Etappen zur unabhängigen Rechtsprechung entwickelt, die jeweils mit erheblichen organisatorischen Neuerungen verbunden waren. Die Akzeptanz der Rechtsprechung hat sich im Zuge dieser Entwicklung laufend erhöht. Lediglich ca 2% der Entscheidungen des BFG werden vor den Höchstgerichten angefochten.