§ 2 Z 22 BVergG 2018, § 31 Abs 4 BVergG 2018, § 193 Abs 1 BVergG 2018, § 248 Abs 1 BVergG 2018
Beim nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung muss der Auftraggeber die Eignungskriterien bereits zum Zeitpunkt der Einladung zur Angebotslegung festgelegt haben. Eine nachträgliche Bekanntgabe der Eignungskriterien genügt nicht.