Seit Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) über Beschwerden gegen Bescheide der Agrarmarkt Austria (AMA) in Marktordnungsangelegenheiten. Mit dem Antragsjahr 2015 trat die jüngste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Der folgende Aufsatz stellt das aktuelle System der landwirtschaftlichen Unionsbeihilfen dar. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die vielfältige Rechtsprechung des BVwG zu den im Rahmen dieser Reform beschlossenen Neuerungen gelegt.