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Nachträglicher Abspruch über rechtzeitig gestellten Aufwandersatzantrag im Maßnahmebeschwerdeverfahren zulässig

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2019/23ZVG 2019, 140 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 35 VwGVG

Das VwG hat gemäß § 17 VwGVG iVm § 59 AVG grundsätzlich schon im Spruch seiner Erledigung über die Kosten abzusprechen, ein gesonderter Abspruch über die Kosten in einer eigenen Erledigung ist aber zulässig.

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