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Kein subjektiv-öffentliches Recht eines VwG-Richters auf Einhaltung der Geschäftsverteilung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2019/22ZVG 2019, 139 Heft 2 v. 1.4.2019

Art 135 B-VG

Das VwG und seine Organwalter verfügen auch bezüglich der Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit grundsätzlich nicht über subjektiv-öffentliche Rechte, sondern über behördliche Zuständigkeiten.

VwGH, 21.11.2018, Ro 2018/03/0049

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