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Mündliche Verhandlung auch bei Verfahren über Suspendierung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2019/21ZVG 2019, 138 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 24 Abs 4 VwGVG

Dem Disziplinarbeschuldigten ist auch im Suspendierungsverfahren grundsätzlich ein Recht darauf zuzuerkennen, dass seine Angelegenheit in einer mündlichen Verhandlung vor dem in der Sache entscheidenden Gericht erörtert wird.

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