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Antrag auf Unterbrechung des Strafvollzuges. Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Bestraften

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2019/3ZVG 2019, 35 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 54a Abs 3 VStG

Bei der Beurteilung der Annahme, dass sich der Bestrafte iSd § 54a Abs 3 VStG dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe rechtswidrigerweise zu entziehen versucht, kommt auch dem bisherigen Verhalten des Bestraften Bedeutung zu.

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