§ 54a Abs 3 VStG
Bei der Beurteilung der Annahme, dass sich der Bestrafte iSd § 54a Abs 3 VStG dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe rechtswidrigerweise zu entziehen versucht, kommt auch dem bisherigen Verhalten des Bestraften Bedeutung zu.
§ 54a Abs 3 VStG
Bei der Beurteilung der Annahme, dass sich der Bestrafte iSd § 54a Abs 3 VStG dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe rechtswidrigerweise zu entziehen versucht, kommt auch dem bisherigen Verhalten des Bestraften Bedeutung zu.