Die Entscheidung des EGMR im Fall Ceesay gegen Österreich betrifft den Todesfall eines jungen Schubhäftlings, der an den Folgen eines Hungerstreiks im Zusammenhang mit einer unentdeckten Sichelzellenkrankheit in Isolationshaft verstorben ist. Aus Art 3 EMRK leitet der EGMR positive Pflichten der Staaten im Hinblick auf die adäquate medizinische Versorgung von inhaftierten Personen ab.